Vorabinformation
1. Allgemeine Informationen zu unserem Genussrecht
1.01 Was versteht man unter Genussrecht?
1.02 Wie kann ich Genussrechte erwerben?
1.03 Wer kann alles Genussrecht zeichnen?
1.04 Können auch Ehepaare oder Minderjährige Genussrechte erwerben?
1.05 Entstehen bei Zeichnung zusätzliche Kosten für den Anleger?
1.06 In welcher Höhe werden die geschlossenen Fonds aufgelegt?
1.07 In welche Bereiche wird das Geld investiert?
1.08 Unterliegen die Kapitalerträge der Abgeltungssteuer?
1.09 Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?
1.10 Was bedeutet eine „nachträgliche Mittelverwenudungskontrolle“ für meine Geldanlage?
1.11 Wann erfolgt die Vergütung der zusätzlichen Gewinnbeteiligung?
1.12 Sind die Genussrechte auf Dritte übertragbar?
1.13 Kann ich nach Zeichnung meine Genussrechtsanteile erhöhen?
1.14 Wie kann ich das Genussrecht kündigen und wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
1.15 Handelt es sich bei dem Genussrecht um eine begrenzte Emission?
1.16 Besteht das Risiko eines Totalverlustes meiner Geldanlage?
Frage noch nicht geklärt? Hier können Sie Ihre individuelle Frage stellen
2. Informationen zu unserem Genussrecht: Einmalzahlung (Serie A mit 8,15% p.a.)
2.01 Wie hoch ist die gewinnorientierte Rendite auf mein investiertes Kapital?
2.02 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?
2.03 Wann wird die Rendite und die Gewinnbeteiligung ausgezahlt?
2.04 Wie hoch ist die Mindesteinlage?
2.05 Wie hoch ist die Maximaleinlage?
2.06 Kann ich das Vertragsverhältnis auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 5 Jahren kündigen?
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3. Informationen zu unserem Genussrecht: Einmalzahlung (Serie B mit 9,50% p.a.)
3.01 Wie hoch ist die gewinnorientierte Rendite auf mein investiertes Kapital?
3.02 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?
3.03 Wann wird die Rendite und die Gewinnbeteiligung ausgezahlt?
3.04 Wie hoch ist die Mindesteinlage?
3.05 Wie hoch ist die Maximaleinlage?
3.06 Kann ich das Vertragsverhältnis auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 7 Jahren kündigen?
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Weitere Informationen zu unseren Geldanlagen, Genussrecht und Photovoltaik
Wo erhalte ich eine Übersicht über die Geldanlage Modelle?
Wo erhalte ich Informationen zum Thema Genusrecht?
Wo erhalte ich Informationen zum Thema Photovoltaik
Wo kann ich die Zeichnungsunterlagen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG anfordern?
Wo finde ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG?
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1. Allgemeine Informationen zu unserem Genussrecht
1.01 Was versteht man unter Genussrecht?
Eine ausführliche Beschreibung zu unserem Genussrecht finden Sie auf der entsprechenden Unterseite:» Genussrecht
1.02 Wie kann ich Genussrechte erwerben?
Fordern Sie einfach unseren Zeichnungsschein und senden Sie diesen ausgefüllt an uns zurück.» Zeichnungsunterlagen anfordern
1.03 Wer kann alles Genussrecht zeichnen?
Die Genussrechte an der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG können von jeder natürlichen oder juristischen Person durch Zeichnung eines entsprechenden Genussrechtsscheins und dessen Annahme durch den geschäftsführenden Kommanditisten erworben werden.1.04 Können auch Ehepaare oder Minderjährige Genussrechte erwerben?
Wenn Sie als Ehepaar Genussrechte erwerben möchten, füllen Sie den Zeichnungsschein bitte gemeinschaftlich aus und unterschreiben Sie diesen auch gemeinschaftlich.Auch Minderjährige können unsere Genussrechte zeichnen. In diesem Fall wird der Zeichnungsschein auf den Namen des Kindes oder Jugendlichen ausgestellt und muss vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
1.05 Entstehen bei Zeichnung zusätzliche Kosten für den Anleger?
Die Zeichnung von Genussrechten der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG erfolgt ohne Aufgeld (Agio) und für den Anleger entstehen somit keine Kosten.1.06 In welcher Höhe werden die geschlossenen Fonds (Tranchen) aufgelegt?
Die Tranche der Serie A ist auf eine maximale Zeichnungssumme in Höhe von 100.000 Euro begrenzt.Die Tranche der Serie B ist auf eine maximale Zeichnung durch 20 Anleger begrenzt.
1.07 In welche Bereiche wird das Geld investiert?
Die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG investiert ihre finanziellen Mittel in den Ankauf von Wohnimmobilien, sowie die Umsetzung von Projekten zur Gewinnung regenerativer Energien, im Speziellen Photovoltaik. Die ordnungsgemäße Verwendung finanzieller Mittel der Anleger wird durch einen nachträglichen Mittelverwendungskontrolleur (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) geprüft und bestätigt.1.08 Unterliegen die Kapital der Abgeltungssteuer?
Seit dem 1.1.2009 unterliegen sämtliche Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch für Kapitalerträge aus Genussrecht.Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25%, zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag stellt der Betrag der Abgeltungssteuer dar) und ggf. Kirchensteuer wird durch das Unternehmen an das zuständige Finanzamt abgeführt und die abgeführten Beträge werden dem Genussrechtsinhaber durch die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG bescheinigt. Diese Bescheinigung kann dem Finanzamt vorgelegt werden, um die abgeführten Beträge als Einkommensteuer-Vorauszahlung anzurechnen. Sollte Ihr Steuersatz über 25% liegen, gelten die Kapitalerträge mit Abführung der Abgeltungssteuer durch das Unternehmen als abgegolten. Für weitere Einzelheiten zu der steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
1.09 Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?
Freistellungsaufträge sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen können wir nicht berücksichtigen. Sie können sich die Steuer im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuer erstatten lassen. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zum Thema » Abgeltungssteuer im Genussrecht.1.10 Was bedeutet ein „nachträglicher Mittelverwendungskontrolleur“ für meine Geldanlage?
Ihre Geldanlage wird bei der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG gegen Mißbrauch durch einen nachträglichen Mittelverwendungskontrolleur geschützt, der von unserer Gesellschaft freiwillig eingesetzt wird. Dies bedeutet, dass Ihr Kapital ausschließlich für die Investition in Immobilien oder regenerative Energien wie Photovoltaik genutzt werden darf. Eine Überprüfung erfolgt innerhalb der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater / Wirtschaftsprüfer.1.11 Wann erfolgt die Vergütung der zusätzlichen Gewinnbeteiligung?
Die Ausschüttung der Gewinnbeteiligung für das abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils bis zum 01.07. des Folgejahres fällig. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG, noch nicht festgestellt sein, sind die Ausschüttungen unmittelbar nach der Feststellung des Jahresüberschusses fällig. Die Ausschüttungen erfolgen durch Überweisung auf das uns zuletzt bekannte Bankkonto des Genussrechtsinhabers.1.12 Sind die Genussrechte auf Dritte übertragbar?
Die Übertragung von Genussrechten auf Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte jedoch in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Gesellschaft ganz oder teilweise an Dritte abgeben. Eine geplante Übertragung der Gesnussrechte ist somit im Vorfeld gegenüber der Gesellschaft anzuzeigen.1.13 Kann ich nach Zeichnung meine Genussrechtsanteile erhöhen?
Eine Erhöhung einer angenommenen Zeichnung ist nicht möglich, jedoch können Sie jederzeit Genussrechte nachzeichnen. Hierzu müssen Sie einen neuen Zeichnungsschein ausfüllen und an die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG senden.1.14 Wie kann ich das Genussrecht kündigen und wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Eine Kündigung der Genussrechte ist beidseitig frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Danach ist eine Kündigung jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 2 Jahre.Die Auszahlung des gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt spätestens 10 Tage nach Ablauf des Kalenderjahres, zu welchem die Kündigung ausgesprochen wurde. Zusätzliche Gewinnansprüche aus der Beteiligung am Jahresüberschuss der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG werden unmittelbar nach Abschlusserstellung nachvergütet.
1.15 Handelt es sich bei dem Genussrecht um eine begrenzte Emission?
Die Emission der Serie A, die die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG anbietet, ist auf eine maximale Zeichnungssumme von 100.000 Euro begrenzt.Die Emission der Serie B, die die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG anbietet, ist auf eine maximale Anzahl von 20 Anlegern begrenzt.
1.16 Besteht das Risiko eines Totalverlustes meiner Geldanlage?
Generell ist ein Totalverlust der Geldanlage nicht auszuschließen. Sollte es zu einer Insolvenz der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG kommen, ist der Genussrechtsinhaber jedoch nach Befriedigung im Rang vorheriger Gläubiger am Liquidationserlös beteiligt. Durch eine Investition in Sachwerte wie Immobilien und Photovoltaik steht somit immer eine tatsächlicher Gegenwert als Absicherung der Einlage gegenüber.2. Informationen zu unserem Genussrecht: Einmalzahlung (Serie A mit 8,15% p.a.)
2.01 Wie hoch ist die gewinnorientierte Rendite auf mein investiertes Kapital?
Die Rendite auf Ihr Genussrechtskapital beträgt 8,15% p.a.2.02 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?
Genussrecht wird generell auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit für eine Zeichnung innerhalb der Serie A beträgt 5 Jahre.2.03 Wann wird die Rendite und die Gewinnbeteiligung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Rendite erfolgt jeweils zu 75% zum 15.03. des Folgejahres. Der restliche Anteil an der Rendite wird zuzüglich der Gewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg zum 01.07. des Folgejahres Ihrem Konto gutgeschrieben, spätestens jedoch unmittelbar nach Feststellung des Jahresabschlusses.Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch eine Zinsbescheinigung für die Angabe von Kapitalerträgen gegenüber Ihrem Finanzamt.
2.04 Wie hoch ist die Mindesteinlage?
Die Mindesteinlage der Serie A beträgt 1.000 Euro.2.05 Wie hoch ist die Maximaleinlage?
Für unsere Einmalzeichnung gibt es keine Regulierung zu einer Maximaleinlage. Jeder Betrag ist als Geldanlage bei der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG möglich.Wir behalten uns jedoch vor dem kleineren Anleger die Investition in Serie A und dem größeren Anleger ab 10.000 Euro die Investition in Anlageserie B zu empfehlen.
2.06 Kann ich das Vertragsverhältnis auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 5 Jahren kündigen?
Auch eine Kündigung vor Ablauf der 5 Jahre Mindestlaufzeit ist möglich. Hierbei behält sich die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG jedoch vor eine Aufwandsentschädigung für Emissions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten neben einem Agio zur Abgangsentschädigung in Abzug zu bringen.3. Informationen zu unserem Genussrecht: Einmalzahlung (Serie B mit 9,50% p.a.)
3.01 Wie hoch ist die gewinnorientierte Rendite auf mein investiertes Kapital?
Die Rendite auf Ihr Genussrechtskapital beträgt 9,50% p.a.3.02 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?
Genussrecht wird generell auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit für eine Zeichnung innerhalb der Serie B beträgt 7 Jahre.3.03 Wann wird die Rendite und die Gewinnbeteiligung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Rendite erfolgt jeweils zu 75% zum 15.03. des Folgejahres. Der restliche Anteil an der Rendite wird zuzüglich der Gewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg zum 01.07. des Folgejahres Ihrem Konto gutgeschrieben, spätestens jedoch unmittelbar nach Feststellung des Jahresabschlusses.Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch eine Zinsbescheinigung für die Angabe von Kapitalerträgen gegenüber Ihrem Finanzamt.
3.04 Wie hoch ist die Mindesteinlage?
Die Mindesteinlage der Serie B beträgt 25.000 Euro.3.05 Wie hoch ist die Maximaleinlage?
Die Maximaleinlage der Serie B beträgt 25.000 Euro. Sie haben jedoch die Möglichkeit Anlageserien zu kombinieren.Sprechen Sie uns einfach an oder fordern Sie von uns eine individuelle Berechnung für die optimale Kombination Ihres gewünschten Anlagebetrages an!
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