Vorabinformation

Alle Zinsangaben in unserem Informationsportal sind Nettozins Angaben und sind bereinigt von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag zur Abgeltungssteuer. Die im folgenden angegebenen Zinssätze von 5% bis 7%, je nach Anlageform, werden Ihnen effektiv vergütet.

1. Allgemeine Informationen zu unserem Genussrecht

1.01 Was versteht man unter Genussrecht?

1.02 Wie kann ich Genussrechte erwerben?

1.03 Wer kann alles Genussrecht zeichnen?

1.04 Können auch Ehepaare oder Minderjährige Genussrechte erwerben?

1.05 Entstehen bei Zeichnung zusätzliche Kosten für den Anleger?

1.06 In welcher Höhe werden die geschlossenen Fonds aufgelegt?

1.07 In welche Bereiche wird das Geld investiert?

1.08 Unterliegen die Zinserträge der Abgeltungssteuer?

1.09 Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?

1.10 Was bedeutet eine „treuhändische Verwaltung“ für meine Geldanlage?

1.11 Wann erfolgt die Vergütung der zusätzlichen Gewinnbeteiligung?

1.12 Sind die Genussrechte auf Dritte übertragbar, z.B. durch Verkauf oder Erbschaft?

1.13 Kann ich nach Zeichnung meine Genussrechtsanteile erhöhen?

1.14 Wie kann ich das Genussrecht kündigen und wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

1.15 Handelt es sich bei dem Genussrecht um eine begrenzte Emission?


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2. Informationen zu unserem Genussrecht: Festgeld

2.01 Wie hoch ist die Festgeldverzinsung auf mein investiertes Kapital?

2.02 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?

2.03 Wann werden die Zinsen ausbezahlt?

2.04 Wann werden die ¼ jährlichen Zinsen ausbezahlt?

2.05 Wie hoch ist die Mindesteinlage?

2.06 Wie hoch ist die Maximaleinlage?

2.07 Kann ich das langfristige Festgeld auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen?


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3. Informationen zu unserem Genussrecht: Renditesparen

3.01 Wie hoch ist die Renditesparen Verzinsung auf mein investiertes Kapital?

3.02 Warum profitiert man beim Renditesparen vom optimalen Zinseszinseffekt?

3.03 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?

3.04 Wann werden die Zinsen ausbezahlt?

3.05 Wie hoch ist die monatliche Mindesteinlage?

3.06 Wie hoch ist die monatliche Maximaleinlage?

3.07 Können beim Renditesparen Raten ausgesetzt werden?

3.08 Kann ich das Renditesparen auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen?


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Weitere Informationen zu unseren Geldanlagen, Genussrecht und Photovoltaik

Wo erhalte ich eine Übersicht über die Geldanlage Modelle?

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Genusrecht?

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Photovoltaik

Wo kann ich die Zeichnungsunterlagen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG anfordern?

Wo finde ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG?


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1. Allgemeine Informationen zu unserem Genussrecht

1.01 Was versteht man unter Genussrecht?

Eine ausführliche Beschreibung zu unserem Genussrecht finden Sie auf der entsprechenden Unterseite » Genussrecht
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1.02 Wie kann ich Genussrechte erwerben?

Fordern Sie einfach unseren Zeichnungsschein und senden Sie diesen ausgefüllt an uns zurück » Zeichnungsunterlagen anfordern
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1.03 Wer kann alles Genussrecht zeichnen?

Die Genussrechte an der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG können von jeder natürlichen oder juristischen Person durch Zeichnung eines entsprechenden Genussrechtsscheins und dessen Annahme durch den geschäftsführenden Kommanditisten erworben werden.
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1.04 Können auch Ehepaare oder Minderjährige Genussrechte erwerben?

Wenn Sie als Ehepaar Genussrechte erwerben möchten, füllen Sie den Zeichnungsschein bitte gemeinschaftlich aus und unterschreiben Sie diesen auch gemeinschaftlich.
Auch Minderjährige können unsere Genussrechte zeichnen. In diesem Fall wird der Zeichnungsschein auf den Namen des Kindes oder Jugendlichen ausgestellt und muss vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
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1.05 Entstehen bei Zeichnung zusätzliche Kosten für den Anleger?

Die Zeichnung von Genussrechten der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG erfolgt ohne Aufgeld (Agio) und für den Anleger entstehen somit keine Kosten.
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1.06 In welcher Höhe werden die geschlossenen Fonds (Tranchen) aufgelegt?

Die erste Tranche emittiert die Gesellschaft ab Oktober 2009 in Höhe von 1 Mio. Euro. In einer zweiten Tranche wird weiteres Genussrechtskapital in einer Höhe von 10 Mio. Euro emittiert.
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1.07 In welche Bereiche wird das Geld investiert?

Die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG investiert ihre finanziellen Mittel in den Ankauf von Wohnimmobilien, sowie die Umsetzung von Projekten zur Gewinnung regenerativer Energien, im Speziellen Photovoltaik.
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1.08 Unterliegen die Zinserträge der Abgeltungssteuer?

Seit dem 1.1.2009 unterliegen sämtliche Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch für Kapitalerträge aus Genussrecht.
Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25%, zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag stellt der Betrag der Abgeltungssteuer dar) und ggf. Kirchensteuer wird durch das Unternehmen an das zuständige Finanzamt abgeführt und die abgeführten Beträge werden dem Genussrechtsinhaber durch die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG bescheinigt. Diese Bescheinigung kann dem Finanzamt vorgelegt werden, um die abgeführten Beträge als Einkommensteuer-Vorauszahlung anzurechnen. Sollte Ihr Steuersatz über 25% liegen, gelten die Kapitalerträge mit Abführung der Abgeltungssteuer durch das Unternehmen als abgegolten. Für weitere Einzelheiten zu der steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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1.09 Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?

Freistellungsaufträge sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen können wir nicht berücksichtigen. Sie können sich die Steuer im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuer erstatten lassen. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer.
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1.10 Was bedeutet eine „treuhändische Verwaltung“ für meine Geldanlage?

Ihre Geldanlage wird bei der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG treuhändisch verwaltet. Dies bedeutet, dass Ihr Kapital auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird und das Unternehmen nur in Verbindung mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur über die geleisteten Einzahlungen verfügen darf.
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1.11 Wann erfolgt die Vergütung der zusätzlichen Gewinnbeteiligung?

Die Ausschüttung der Gewinnbeteiligung für das abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres fällig. Erstmals also bis zum 31.03.2010. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG, noch nicht festgestellt sein, sind die Ausschüttungen 10 Tage nach der Feststellung des Jahresüberschusses fällig. Die Ausschüttungen erfolgen unbar durch Überweisung auf das uns zuletzt bekannte Bankkonto des Genussrechtsinhabers.
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1.12 Sind die Genussrechte auf Dritte übertragbar, z.B. durch Verkauf oder Erbschaft?

Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte jederzeit ganz oder teilweise an Dritte verkaufen, abtreten und vererben. Sollten die Genussrechtsanteile an mehrere neue Inhaber verteilt werden, so ist darauf zu achten, dass der Wert der Mindesteinlage in Höhe von 2.500 Euro nicht unterschritten wird, sowie die den Mindestbetrag übersteigenden Anteile durch 250 Euro teilbar sind. Des Weiteren sind der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG sämtliche Übertragungen der Genussrechte innerhalb von 4 Wochen durch den bisherigen und neuen Inhaber unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung anzuzeigen.
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1.13 Kann ich nach Zeichnung meine Genussrechtsanteile erhöhen?

Eine Erhöhung einer angenommenen Zeichnung ist nicht möglich, jedoch können Sie jederzeit Genussrechte in 250 Euro Schritten nachzeichnen. Hierzu müssen Sie einen neuen Zeichnungsschein ausfüllen und an die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG senden.
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1.14 Wie kann ich das Genussrecht kündigen und wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Eine Kündigung der Genussrechte ist beidseitig frühestens nach 12 Monaten Laufzeit möglich. Danach ist eine Kündigung jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate zum Jahresende.
Die Auszahlung des gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt spätestens 10 Tage nach Ablauf des Kalenderjahres, zu welchem die Kündigung ausgesprochen wurde. Zusätzliche Gewinnansprüche aus der Beteiligung am Jahresüberschuss der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG werden innerhalb von 10 Tagen nach Abschlusserstellung nachvergütet.
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1.15 Handelt es sich bei dem Genussrecht um eine begrenzte Emission?

Die Emission, die die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG anbietet, ist auf 20 Anleger begrenzt.
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2. Informationen zu unserem Genussrecht: Festgeld

2.01 Wie hoch ist die Festgeldverzinsung auf mein investiertes Kapital?

Die Zinsen auf Ihr Genussrechtskapital betragen 7% p.a.
Voraussetzung ist die Einhaltung der Mindestlaufzeit von 3 Jahren. Sollte die Mindestlaufzeit nicht eingehalten werden können, reduzieren sich die Zinsen auf 5% p.a. für die ersten 23 Monate der Anlage und 6% p.a. auf die folgenden 12 Monate. Sonderregelungen gelten für unsere Einmal Zahlungen mit bestimmter Laufzeit von 1 bis 3 Jahren.
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2.02 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?

Genussrecht wird generell auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit, um in den Genuss des vollen Zinssatzes in Höhe von 7% p.a. auf Ihre Geldanlage zu kommen, beträgt 3 Jahre. Ausnahmen stellen auch hier unsere kurzfristigen Festgeldangebote mit einer Laufzeit von 1 bis 3 Jahren dar.
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2.03 Wann werden die Zinsen ausbezahlt?

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt nach Kündigung des auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Vertragsverhältnisses. Bei einer Anlage auf bestimmte Dauer von 1 bis 3 Jahren werden die Zinsen am Ende der vereinbarten Laufzeit zzgl. des eingelegten Kapitals ausbezahlt. Die Zinsen auf die Festgeld Anlage werden dem Kapitalkonto jährlich - unter Nutzung des Zinseszinseffektes - zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben und für die Angabe gegenüber dem Finanzamt bescheinigt.
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2.04 Wann werden die ¼ jährlichen Zinsen ausbezahlt?

Bei Wahl der ¼ jährlichen Zinsausschüttung auf Ihre unbefristete Festgeldanlage, werden die Zinsen dem Genussrechtsinhaber spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres und Zeitpunkt der Berechnung auf das zuletzt der Gesellschaft bekannte Konto überwiesen. Stichtage für das Kalendervierteljahr sind hierbei der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.
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2.05 Wie hoch ist die Mindesteinlage?

Die Mindesteinlage im Bereich Festgeld beträgt 2.500 Euro.
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2.06 Wie hoch ist die Maximaleinlage?

Für unser Festgeld gibt es keine Regulierung zu einer Maximaleinlage. Jeder Betrag, der durch 250 Euro teilbar ist, ist als Geldanlage bei der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG möglich.
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2.07 Kann ich das langfristige Festgeld auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen?

Auch eine Kündigung vor Ablauf der 3 Jahre Mindestlaufzeit ist möglich. Hierbei werden die Einlagen für die ersten 23 Monate mit einem Zinssatz von 5% p.a., für die folgenden 12 Monate mit einem Zinssatz von 6% berechnet. Ab dem Erreichen der Mindestanlagedauer von 3 Jahren erhält der Genussrechtsinhaber die vollen 7% Zinsen für die gesamte Anlagedauer. Sollten der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG durch die Kündigung zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese bei der Auszahlung des Guthabens in Abzug gebracht.
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3. Informationen zu unserem Genussrecht: Renditesparen

3.01 Wie hoch ist die Renditesparen Verzinsung auf mein investiertes Kapital?

Beim Renditesparen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG erhalten Sie 7% p.a. bei Einhaltung unserer Mindestlaufzeit für Genussrecht.
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3.02 Warum profitiert man beim Renditesparen vom optimalen Zinseszinseffekt?

Beim Renditesparen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG werden die dem Kapitalkonto monatlich gutgeschriebenen Raten jeweils mit 1/12 der 7% Zinsen p.a. verzinst. Das bedeutet, dass die Zinsen bereits monatlich auf den Kapitalstand zugerechnet und im Folgemonat mitverzinst werden. Daraus resultiert für den Anleger ein optimaler Zinseszinseffekt.
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3.03 Wie viele Jahre beträgt die Mindestlaufzeit?

Genussrecht wird generell auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit für unser Renditesparen beträgt 3 Jahre.
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3.04 Wann werden die Zinsen ausbezahlt?

Beim Renditesparen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG werden die Zinsen monatlich dem separat geführten Kapitalkonto des Genussrechtsinhabers gutgeschrieben und zum Ende eines Kalenderjahres zur Angabe gegenüber dem Finanzamt durch unser Unternehmen bescheinigt.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt nach Kündigung des auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Vertragsverhältnisses.
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3.05 Wie hoch ist die monatliche Mindesteinlage?

Die monatliche Mindesteinlage beim Renditesparen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG beträgt 50 Euro.
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3.06 Wie hoch ist die monatliche Maximaleinlage?

Für unser Renditesparen gibt es keine Regulierung zu einer monatlichen Maximaleinlage. Jeder Betrag ist als Geldanlage bei der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG möglich.
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3.07 Können beim Renditesparen Raten ausgesetzt werden?

Sollten Sie mal mit einer Rate in Verzug kommen oder einen finanziellen Engpass erleben, können Sie unser Renditesparen natürlich auch aussetzen. Voraussetzung ist eine schriftliche Mitteilung gegenüber der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG. Ihr Kapital wird hierbei wie gewohnt mit 7% p.a. weiterverzinst.
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3.08 Kann ich das Renditesparen auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen?

Auch eine Kündigung vor Ablauf der 3 Jahre Mindestlaufzeit ist möglich. Hierbei werden die Einlagen für die ersten 23 Monate mit einem Zinssatz von 5% p.a., für die folgenden 12 Monate mit einem Zinssatz von 6% berechnet. Ab dem Erreichen der Mindestanlagedauer von 3 Jahren erhält der Genussrechtsinhaber die vollen 7% Zinsen für die gesamte Anlagedauer. Sollten der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG durch die Kündigung zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese bei der Auszahlung des Guthabens in Abzug gebracht.
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