Was bedeutet eine Brutto-Rendite in Höhe von 9,50% p.a.?
Dieser Steueranteil (Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag) beträgt bei Serie B 2,50% des Gesamtsatzes von 9,50% p.a. (und 2,15% von 8,15% bei Serie A), was dazu führt, dass wir Ihnen eine Netto-Rendite mit 7%, bzw. 6% p.a. auf Ihrem Bankkonto gutschreiben können.
Was bedeutet eine Netto-Rendite in Höhe von 7% p.a.?
Sie haben die Möglichkeit die Steuerabzugsbeträge innerhalb Ihrer Einkommensteuer als Einkommensteuervorauszahlung anrechnen zu lassen. Dies ist dann von Vorteil, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Sollte Ihr Steuersatz über 25% liegen, ist eine Angabe der Kapitalerträge aus dem Genussrecht nicht erforderlich.
Kann ich aus der Abgeltungssteuer Vorteile ziehen und eine bessere Rendite erreichen?
Personen oder Eheleute, die einen tariflichen Steuersatz von mehr als 25% haben, kommt die Abgeltungssteuer ebenso zu Gute. Dadurch, dass der Fiskus sagt, dass die Kapitaleinkünfte mit dem Abführen der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags durch das Unternehmen abgegolten sind, kann eine Angabe innerhalb der Einkommensteuererklärung entfallen und die Kapitalerträge sind nicht zu einem höheren Steuertarif zu bewerten.
Ob eine Angabe der Kapitalerträge aus Genussrecht und die Anrechnung der Abgeltungssteuer auf Ihre Einkommensteuer sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und obliegt Ihrem persönlichen Steuerberater.
Ist die Rendite von 9,50% p.a. gesichert? Erhalte ich eine Garantie?
Dennoch stellen Erträge durch Genussrecht eine gewinnabhängige Rendite aus einem Unternehmen dar. Sollte das Unternehmen nicht optimal gewirtschaftet haben oder sollten unvorherseh- und nicht kalkulierbare Kosten entstehen, die den Gewinn der Unternehmung mindern, so ist es möglich, dass der Zeichner der Genussrechte nur eine geringere Rendite erhält, wie es der Überschuss aus dem Unternehmen zulässt.
Sollte diese Ausschüttung unter den Werten laut Genussrechtsbedingungen liegen, so ist der Emmitent der Genussrechte jedoch dazu angehalten diese Differenz in den Folgejahren gegenüber den Zeichnern auszugleichen. Eine Garantie kann somit nicht gegeben werden, jedoch hat der Anleger auch in Folgejahren Anspruch auf Nachzahlung.

