Was bedeutet eine Brutto-Rendite in Höhe von 9,50% p.a.?

Beste Rendite in Höhe von 9,50% p.a. auf Ihre Genussrechts Anlage
Die Brutto-Rendite liegt bei 9,50%, bzw. 8,15% p.a. je nach Anlageserie. In der Brutto-Rendite ist jedoch der Betrag der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags enthalten, welche wir Ihrem Konto nicht gutschreiben, da diese Steuerbeträge an das Finanzamt abzuführen sind - einen Freistellungsauftrag können wir nicht entgegennehmen.
Dieser Steueranteil (Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag) beträgt bei Serie B 2,50% des Gesamtsatzes von 9,50% p.a. (und 2,15% von 8,15% bei Serie A), was dazu führt, dass wir Ihnen eine Netto-Rendite mit 7%, bzw. 6% p.a. auf Ihrem Bankkonto gutschreiben können.

Was bedeutet eine Netto-Rendite in Höhe von 7% p.a.?

Beste Netto-Rendite in Höhe von 7% p.a. auf Ihre Genussrechts Anlage mit Brutto Dividende von 9,50% p.a.
Bei einer Brutto-Rendite von 9,50% p.a. beträgt die effektive Rendite 7% p.a. (bei 8,15% beträgt diese 6% p.a.) - Grund dafür sind die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag, der zusätzlich auf den Steuerbetrag der Abgeltungssteuer erhoben wird. Diese Differenz für den Fiskus muss Ihnen aber nicht verloren gehen.
Sie haben die Möglichkeit die Steuerabzugsbeträge innerhalb Ihrer Einkommensteuer als Einkommensteuervorauszahlung anrechnen zu lassen. Dies ist dann von Vorteil, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Sollte Ihr Steuersatz über 25% liegen, ist eine Angabe der Kapitalerträge aus dem Genussrecht nicht erforderlich.

Kann ich aus der Abgeltungssteuer Vorteile ziehen und eine bessere Rendite erreichen?

Eine bessere oder optimale Rendite durch die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist für jeden Anleger ein Gewinn. Personen oder Eheleute, die einen tariflichen Steuersatz von unter 25% haben, ist die Angabe der Kapitalertärge aus Genussrecht durchaus zu empfehlen. Grund dafür ist, dass die Kapitalerträge aus Genussrecht mit einem zu hohen Steuersatz (25%) gegenüber dem persönlichen Steuersatz bewertet wurden und die Abzugsbeträge innerhalb der Einkommensteuererklärung als Einkommensteuervorauszahlung absetzbar sind. Das bedeutet, dass die Differenz aus dem persönlichen Steuersatz zu den 25% Abgeltungssteuer zusätzlich durch das Finanzamt zurückerstattet wird oder Ihre Zahllast gegenüber dem Finanzamt mindert.
Personen oder Eheleute, die einen tariflichen Steuersatz von mehr als 25% haben, kommt die Abgeltungssteuer ebenso zu Gute. Dadurch, dass der Fiskus sagt, dass die Kapitaleinkünfte mit dem Abführen der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags durch das Unternehmen abgegolten sind, kann eine Angabe innerhalb der Einkommensteuererklärung entfallen und die Kapitalerträge sind nicht zu einem höheren Steuertarif zu bewerten.

Ob eine Angabe der Kapitalerträge aus Genussrecht und die Anrechnung der Abgeltungssteuer auf Ihre Einkommensteuer sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und obliegt Ihrem persönlichen Steuerberater.

Ist die Rendite von 9,50% p.a. gesichert? Erhalte ich eine Garantie?

Zinssicherheit - Zinsgarantie der Basisverzinsung bei Genussrecht
Die Renditen beim Genussrecht stellen die prozentuale Erwartung des Unternehmenserfolges nach Abzug aller Kosten dar. Die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG investiert ausschließlich in Immobilien, mit denen eine Rendite von 12% bis zu 15% p.a. erwirtschaftet werden kann. Eine zusätzliche Wertschöpfung erfolgt aus der Investition in erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Solarthermie.
Dennoch stellen Erträge durch Genussrecht eine gewinnabhängige Rendite aus einem Unternehmen dar. Sollte das Unternehmen nicht optimal gewirtschaftet haben oder sollten unvorherseh- und nicht kalkulierbare Kosten entstehen, die den Gewinn der Unternehmung mindern, so ist es möglich, dass der Zeichner der Genussrechte nur eine geringere Rendite erhält, wie es der Überschuss aus dem Unternehmen zulässt.
Sollte diese Ausschüttung unter den Werten laut Genussrechtsbedingungen liegen, so ist der Emmitent der Genussrechte jedoch dazu angehalten diese Differenz in den Folgejahren gegenüber den Zeichnern auszugleichen. Eine Garantie kann somit nicht gegeben werden, jedoch hat der Anleger auch in Folgejahren Anspruch auf Nachzahlung.