Was ist Genussrecht?

Genussscheine und Genussrecht - Informationen
Genussrechte sind vergleichbar mit Wertpapieren, die hinsichtlich der Ausgestaltung den Zweck der Eigenkapital- oder Fremdkapital-Beschaffung darstellen und werden hauptsächlich als emittierte Inhaberpapiere oder Namenspapiere ausgegeben.
Die Ausgestaltung der Genussrechte hinsichtlich der Laufzeiten und Renditen ist sehr flexibel und vom emmitierenden Unternehmen abhängig. Des Weiteren ist je nach Vertragsgestaltung eine Zusatzausschüttung in Form einer Gewinnbeteiligung am Unternehmen möglich. Auch wenn Genussrecht stark den Eigenschaften einer Aktie ähnelt, so gibt es doch einen Unterschied - Genussrechte bestimmen kein Eigentumsrecht und Stimmrecht.
Durch Ausgestaltung des Genussrechts partizipieren die Anleger durch Beteiligung am Unternehmensvermögen und dem Liquidationserlös.

Renditen ab 8,15% p.a. sichern mit unseren Geldanlage Modellen » Geldanlage Genussrecht

Oder fordern Sie Ihren Zeichnungsschein an » Zeichnungsschein anfordern


Wie funktioniert das Genussrecht der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG?

Mit Genussscheinen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG sichere und beste Rendite realisieren
Die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG bietet Ihnen die Möglichkeit einer gewinnorientierten Rendite von mindestens 8,15% p.a. auf Ihre Geldanlage. Hierbei wird Ihr Kapital gewinnbringend in Immobilien und regenerative (erneuerbare) Energien wie Photovoltaik und Solarthermie investiert.
Aus Ihrem angelegten Kapital erhalten Sie die gewinnorientierte Rendite als jährliche Gutschrift auf Ihr Bankkonto und lassen somit Ihr Geld optimal für Sie arbeiten und wirtschaften. Zusätzlich erhalten Sie eine Beteiligung am Gewinn der Unternehmung. Dieser Anteil ist abhängig von der Größe Ihrer Zeichnung im Verhältnis zur Gesamtsumme des gezeichnieten Kapitals innerhalb des Unternehmens.


Hier finden Sie unsere Modalitäten für Ihre Geldanlage: » Geldanlage

Oder fordern Sie direkt Ihre Zeichnungsunterlagen an: » Zeichnungsunterlagen anfordern


Genussrecht - Steuerliche Aspekte und steuerrechtliche Behandlung

Genussschein und Genussrecht - Steuerliche Aspekte und Auswirkungen
Kapitalerträge aus Genussrecht unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer, wie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen auch. Zur Abgeltungssteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% und ggf. Kirchensteuer. Diese abgeführten Steuerbeträge können gegenüber dem Finanzamt als Einkommensteuer-Vorauszahlungen geltend gemacht werden.
Grundsätzlich gilt jedoch: Die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge ist mit dem Abführen der Abgeltungssteuer abgegolten. Somit ist von Einzelfall zu Einzalfall zu beurteilen, ob sich die Angaben der Erträge innerhalb der Einkommensteuererklärung lohnt. Hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Mehr Informationen zum Thema Abgeltungssteuer: » Abgeltungssteuer im Genussrecht

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unseren Geldanlage Renditen: » Geldanlage

Sie haben Interesse? Fordern Sie direkt Ihre Zeichnungsunterlagen an: » Zeichnungsunterlagen anfordern

Haben Sie Fragen zu unserem Unternehmen oder unserem Angebot? » Häufige Fragen