Was ist Genussrecht?

Genussscheine und Genussrecht - Informationen
Genussrechte sind vergleichbar mit Wertpapieren, die hinsichtlich der Ausgestaltung den Zweck der Eigenkapital- oder Fremdkapital-Beschaffung darstellen und werden hauptsächlich als emittierte Inhaberpapiere oder Namenspapiere ausgegeben.
Oft wird das Genussrecht mit einer festen Laufzeit und einer festen Verzinsung verbunden. Des Weiteren ist je nach Vertragsgestaltung eine Zusatzausschüttung in Form einer Gewinnbeteiligung am Unternehmen möglich.
Auch wenn Genussrecht stark den Eigenschaften einer Aktie ähnelt, so gibt es doch einen Unterschied - Genussrechte bestimmen kein Eigentumsrecht und Stimmrecht.
Durch Ausgestaltung des Genussrechts partizipieren die Anleger durch Beteiligung am Unternehmensvermögen und dem Liquidationserlös.

Renditen ab 7% p.a. sichern mit unseren Geldanlage Modellen » Geldanlage Festgeld und Renditesparen

Oder fordern Sie kostenlos Ihren Zeichnungsschein an » Zeichnungsschein anfordern


Wie funktioniert das Genussrecht der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG?

Mit Genussscheinen der Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG sichere und beste Rendite realisieren
Die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG bietet Ihnen die Möglichkeit einer sicheren Rendite von mindestens 7% p.a. auf Ihre Geldanlage. Hierbei wird Ihr Kapital treuhändisch verwaltet und gewinnbringend in Immobilien und regenerative Energien wie Photovoltaik investiert.
Aus Ihrem angelegten Kapital erhalten Sie die garantierten Zinsen als jährliche Zinsgutschrift und lassen somit Ihr Geld bei einem nahezu optimalen Zinseszinseffekt arbeiten und Rendite erwirtschaften. Zusätzlich erhalten Sie eine Beteiligung am Gewinn der Unternehmung.
Optional können Sie sich die Kapitalzinsen bei unseren langfristigen Festgeldanlagen vierteljährlich auszahlen lassen.

Hier finden Sie unsere Modalitäten für Ihre Geldanlage: » Geldanlage

Oder fordern Sie direkt Ihre Zeichnungsunterlagen an: » Zeichnungsunterlagen anfordern


Genussrecht - Steuerliche Aspekte und steuerrechtliche Behandlung

Genussschein und Genussrecht - Steuerliche Aspekte und Auswirkungen
Kapitalerträge aus Genussrecht unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer, wie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen auch. Zur Abgeltungssteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% und ggf. Kirchensteuer. Diese abgeführten Steuerbeträge können gegenüber dem Finanzamt als Einkommensteuer-Vorauszahlungen geltend gemacht werden.
Grundsätzlich gilt jedoch: Die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge ist mit dem Abführen der Abgeltungssteuer abgegolten. Somit ist von Einzelfall zu Einzalfall zu beurteilen, ob sich die Angaben der Erträge innerhalb der Einkommensteuererklärung lohnt. Hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unseren Geldanlage Renditen: » Geldanlage

Sie haben Interesse? Fordern Sie direkt Ihre Zeichnungsunterlagen an: » Zeichnungsunterlagen anfordern

Haben Sie Fragen zu unserem Unternehmen oder unserem Angebot? » Häufige Fragen