Was bedeutet eine Basisverzinsung in Höhe von 9,50% p.a.?
Dieser Steueranteil (Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag) beträgt 2,50% des Gesamtzinssatzes von 9,50% p.a., was dazu führt, dass wir Ihrem Genussrechtskapital 7% rein netto an Zinsen und Rendite zuschlagen.
Was bedeutet eine Netto-Rendite in Höhe von 7% p.a.?
Sie haben die Möglichkeit die Steuerabzugsbeträge innerhalb Ihrer Einkommensteuer als Einkommensteuervorauszahlung anrechnen zu lassen. Dies ist dann von Vorteil, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Sollte Ihr Steuersatz über 25% liegen, ist eine Angabe der Kapitalerträge aus dem Genussrecht nicht erforderlich.
Kann ich aus der Abgeltungssteuer Vorteile ziehen und eine bessere Rendite erreichen?
Personen oder Eheleute, die einen tariflichen Steuersatz von mehr als 25% haben, kommt die Abgeltungssteuer ebenso zu Gute. Dadurch, dass der Fiskus sagt, dass die Kapitaleinkünfte mit dem Abführen der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags durch das Unternehmen abgegolten sind, kann eine Angabe innerhalb der Einkommensteuererklärung entfallen und die Kapitalerträge sind nicht zu einem höheren Steuertarif zu bewerten.
Ob eine Angabe der Kapitalerträge aus Genussrecht und die Anrechnung der Abgeltungssteuer auf Ihre Einkommensteuer sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und obliegt Ihrem persönlichen Steuerberater.
Ist die Basisverzinsung von 9,50% p.a. gesichert? Erhalte ich eine Zinsgarantie?
Dennoch stellt die Basisverzinsung eine gewinnabhängige Rendite aus einem Unternehmen dar. Sollte das Unternehmen nicht optimal gewirtschaftet haben oder sollten unvorherseh- und nicht kalkulierbare Kosten entstehen, die den Gewinn der Unternehmung mindern, so ist es möglich, dass der Zeichner der Genussrechte nur eine so hohe Verzinsung erhält, wie es der Überschuss aus dem Unternehmen zulässt.
Sollte diese Ausschüttung unter der garantierten Basisverzinsung liegen, so ist der Emmitent der Genussrechte jedoch dazu angehalten diese Differenz in den Folgejahren gegenüber den Zeichnern auszugleichen. Eine Zinsgarantie kann somit nicht gegeben werden, jedoch hat der Anleger auch in Folgejahren Anspruch auf die Basisverzinsung in voller Höhe und bei Zulässigkeit der Ausschüttung durch den Unternehmenserfolg.
