Was bedeutet eine Basisverzinsung in Höhe von 9,50% p.a.?

Beste Basisverzinsung in Höhe von 9,50% p.a. auf Ihre Genussrechts Anlage
Die Basisverzinsung liegt bei 9,50% p.a. - das bedeutet, dass Ihre Genussrechts-Zeichnung mit diesem Satz verzinst wird - also der gewinnabhängigen Brutto-Rendite. In den 9,50% ist jedoch der Betrag der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags enthalten, welche wir Ihrem Kapitalkonto nicht gutschreiben, da wir dazu verpflichtet sind, diese Steuerbeträge an das Finanzamt abzuführen - einen Freistellungsauftrag können wir nicht entgegennehmen.
Dieser Steueranteil (Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag) beträgt 2,50% des Gesamtzinssatzes von 9,50% p.a., was dazu führt, dass wir Ihrem Genussrechtskapital 7% rein netto an Zinsen und Rendite zuschlagen.

Was bedeutet eine Netto-Rendite in Höhe von 7% p.a.?

Beste Rendite in Höhe von 7% p.a. auf Ihre Genussrechts Anlage mit Brutto Zinsen von 9,50% p.a.
Bei einer Verzinsung von 9,50% p.a. beträgt die effektive Rendite 7% p.a. - Grund dafür sind die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag, der zusätzlich auf den Steuerbetrag der Abgeltungssteuer erhoben wird. Diese Differenz von 2,50% p.a. für den Fiskus muss Ihnen aber nicht verloren gehen.
Sie haben die Möglichkeit die Steuerabzugsbeträge innerhalb Ihrer Einkommensteuer als Einkommensteuervorauszahlung anrechnen zu lassen. Dies ist dann von Vorteil, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Sollte Ihr Steuersatz über 25% liegen, ist eine Angabe der Kapitalerträge aus dem Genussrecht nicht erforderlich.

Kann ich aus der Abgeltungssteuer Vorteile ziehen und eine bessere Rendite erreichen?

Eine bessere oder optimale Rendite durch die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist für jeden Anleger ein Gewinn. Personen oder Eheleute, die einen tariflichen Steuersatz von unter 25% haben, ist die Angabe der Kapitalertärge aus Genussrecht durchaus zu empfehlen. Grund dafür ist, dass die Kapitalerträge aus Genussrecht mit einem zu hohen Steuersatz (25%) gegenüber dem persönlichen Steuersatz bewertet wurden und die Abzugsbeträge innerhalb der Einkommensteuererklärung als Einkommensteuervorauszahlung absetzbar sind. Das bedeutet, dass die Differenz aus dem persönlichen Steuersatz zu den 25% Abgeltungssteuer zusätzlich durch das Finanzamt zurückerstattet wird oder Ihre Zahllast gegenüber dem Finanzamt mindert.
Personen oder Eheleute, die einen tariflichen Steuersatz von mehr als 25% haben, kommt die Abgeltungssteuer ebenso zu Gute. Dadurch, dass der Fiskus sagt, dass die Kapitaleinkünfte mit dem Abführen der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags durch das Unternehmen abgegolten sind, kann eine Angabe innerhalb der Einkommensteuererklärung entfallen und die Kapitalerträge sind nicht zu einem höheren Steuertarif zu bewerten.

Ob eine Angabe der Kapitalerträge aus Genussrecht und die Anrechnung der Abgeltungssteuer auf Ihre Einkommensteuer sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und obliegt Ihrem persönlichen Steuerberater.

Ist die Basisverzinsung von 9,50% p.a. gesichert? Erhalte ich eine Zinsgarantie?

Zinssicherheit - Zinsgarantie der Basisverzinsung bei Genussrecht
Die Basisverzinsung beim Genussrecht stellt die prozentuale Erwartung des Unternehmenserfolges nach Abzug aller Kosten dar. Die Immobilien-Rendite GmbH & Co.KG investiert ausschließlich in Immobilien, mit denen eine Rendite von 12% bis zu 15% p.a. erwirtschaftet werden kann. Hinzu kommt die Rendite aus der Investition in Photovoltaik Anlagen, die sich in einer gleichartigen Größenregion befindet.
Dennoch stellt die Basisverzinsung eine gewinnabhängige Rendite aus einem Unternehmen dar. Sollte das Unternehmen nicht optimal gewirtschaftet haben oder sollten unvorherseh- und nicht kalkulierbare Kosten entstehen, die den Gewinn der Unternehmung mindern, so ist es möglich, dass der Zeichner der Genussrechte nur eine so hohe Verzinsung erhält, wie es der Überschuss aus dem Unternehmen zulässt.
Sollte diese Ausschüttung unter der garantierten Basisverzinsung liegen, so ist der Emmitent der Genussrechte jedoch dazu angehalten diese Differenz in den Folgejahren gegenüber den Zeichnern auszugleichen. Eine Zinsgarantie kann somit nicht gegeben werden, jedoch hat der Anleger auch in Folgejahren Anspruch auf die Basisverzinsung in voller Höhe und bei Zulässigkeit der Ausschüttung durch den Unternehmenserfolg.